Die Qualität einer Bauleistung wird im Wesentlichen danach beurteilt, ob sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Allgemein anerkannte Regeln der Technik zeichnen sich dadurch aus, dass sie in der technischen Wissenschaft als theoretisch abgesichert legitimiert, den maßgeblichen Fachleuten bekannt und aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrungen als geeignet und notwendig anerkannt sind. Eine ausschließliche Beurteilung der ausgeführten Leistung auf der Grundlage von Normen ist nicht in jedem Falle hinreichend und zielführend.
Die Fachregeln des Zimmererhandwerks geben den derzeitigen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik wieder. Sie stellen eine Zusammenfassung von Erkenntnissen dar, deren Einhaltung eine einwandfreie technische Leistung sicherstellen. Die Fachregeln sind ein Leitfaden für eine sachgemäße Planung und Ausführung, der übliche Regelfälle erfasst. Sonderlösungen für spezielle Ausführungs- und Anwendungsfälle können darüber hinaus möglich und gegebenenfalls erforderlich sein.
Zur fachlichen Absicherung wurden die Fachregeln in einem öffentlichen Einspruchsverfahren mit den maßgebenden, diese Regeln tangierenden Fachkreisen und Institutionen abgestimmt.
Folgende Fachregeln des Zimmererhandwerks liegen vor:
- Fachregeln 01 Außenwandbekleidungen
(Ausgabe März 2023, 3. korrigierte Auflage) - Fachregeln 02 Balkone und Terrassen
(Ausgabe Dezember 2020, 3. korrigierte Auflage)
Die Mitgliedsbetriebe in der Verbandsorganisation von Holzbau Deutschland können sich die Fachregeln kostenfrei über die Infoline herunterladen. Hier geht's zur Infoline.
Über die Fördergesellschaft für Holzbau und Ausbau mbH können die Fachregeln in gedruckter Fassung bestellt werden. www.fg-holzbau.de