Doch einfach ist das nicht. Die Handwerksordnung (HWO) 2004 ermöglicht es jungen Gesellen, gleich nach ihrer Gesellenprüfung ohne jegliche berufspraktische Erfahrung die Meisterausbildung zu absolvieren. Zahlreiche Initiativen des Handwerks konnten die Politiker und zuständigen Bundesministerien nicht zu einer Rücknahme dieser Regelung bewegen.
Vielen Zimmermeistern fehlt es an Berufspraxis. Die Auswirkungen der Handwerksordnung von 2004 zeigen sich aktuell: Viele Zimmermeister, die nicht die notwendige Berufspraxis vor ihrer Meisterausbildung mitbringen, werden von den Betrieben häufig zunächst als Gesellen eingestellt, um die erforderliche Berufserfahrung zu sammeln. Dieses ist sowohl für die Betriebe als auch für die jungen Zimmermeister eine unbefriedigende Situation.