Rolando Laube
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Sibylle Zeuch
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01.02.2024
Holzbau Deutschland veröffentlicht Informationsschrift zu Werkstattzeichnungen und Ausführungsunterlagen
Endlich Klarheit! Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister hat eine Informationsschrift, die Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit der Werkstattplanung und der Ausführungsplanung klärt, veröffentlicht. Zudem zeigt diese auf, welche Leistungen zu übergeben sind und ob deren Erbringung einen Vergütungsanspruch auslösen kann.
Oft werden im Holzbau die ausführenden Betriebe vom Auftraggeber zur Aushändigung der Werkstattzeichnungen, Montagepläne oder gar der Ausführungsplanung aufgefordert. Nicht selten kommt es dabei vor, dass diese Leistung als sowieso zu erbringende Leistung angesehen wird, die nicht gesondert vergütet werden muss. Viele der sehr gleichlautenden Begriffe werden dabei in der täglichen Praxis von Vertragspartnern aber gerne auch in Fachveröffentlichungen verwechselt oder fälschlicherweise synonym verwendet. Dies kann aber erhebliche Auswirkungen in der Erwartung der Zuständigkeit, der Vergütung und der Planungshaftung nach sich ziehen.
Der Holzbau Deutschland - Ausschuss Technik und Umwelt hat sich daher dieser Aufgabenstellung angenommen und die tatsächliche Bedeutung der Begrifflichkeiten aus Fachliteratur, Normen und Gesetzen für den Holzbau zusammengestellt. Auf Grundlage einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis wird dargestellt, welche Leistungen dabei üblicherweise zu übergeben sind und ob deren Erbringung einen Vergütungsanspruch auslösen könnte.
Die Informationsschrift ist ab sofort in der Holzbau Deutschland Infoline sowie öffentlich unter www.holzbau-deutschland.de -> Fachinformationen für Planer abrufbar.