Presseinformation

01.02.2023

Chancen für Holzbaubetriebe: Serielles Sanieren wird gefördert

Überblick über Fördermodule – kostenfreies Webinar Serielles Sanieren am 28. Februar 2023

Schwierige Rahmenbedingungen wie die anhaltend hohen Grundstückskosten bremsen die Investitionsbereitschaft und damit den Wohnungsneubau. Das rückt ein anderes Thema in den Fokus: das Serielle Sanieren. Damit die Bundesregierung ihre gesteckten Klimaschutzziele erreichen kann, muss der Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 unter Verwendung vorgefertigter Fassaden- und Dachelemente umfassend energetisch saniert werden. Mit dem Programm Förderung der Seriellen Sanierung will das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die Gesamtenergieeffizienz im Gebäudebereich weiter steigern.

www.bafa.de

Die energetische Sanierung zählt zu den traditionellen Arbeitsbereichen im Zimmerer- und Holzbauhandwerk. Das Bundesförderprogramm hat zum Ziel, die Serielle Sanierung innovativ und technisch voranzubringen. Es sollen Anreize geschaffen werden, um neuartige Verfahren und Komponenten zur Seriellen Sanierung zu entwickeln und neue Sanierungsverfahren am Markt zu etablieren. Gleichzeitig werden energetische Sanierungen der Fassadenfläche mit vorgefertigten Elementen mit dem sogenannten „serSan“ Bonus gefördert.

Zimmerei- und Holzbauunternehmen können auf Grund des hohen Vorfertigungsgrades im Holzbau neue Lösungsansätze anbieten und weiterentwickeln. Inzwischen gibt es preiswerte und leicht zu bedienende Systeme, die helfen ein digitales Aufmaß eines zu sanierenden Gebäudes in kürzester Zeit zu erstellen, indem die Daten digital erfasst, grafisch dargestellt und konstruktiv weiterverarbeitet werden. Flächendeckend können so Systeme entwickelt und etabliert werden, die dazu beitragen, den bisherigen Gebäudebestand wirtschaftlich sinnvoll energetisch zu sanieren.

Die Fördermodule im Überblick

Aktuell gibt es drei Förder-Module: Modul I bezieht sich auf Durchführbarkeitsstudien, bei Modul II stehen Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte im Fokus und Modul III zielt auf ergänzende Investitionsbeihilfen zum Aufbau von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten.

Insbesondere das Förder-Modul III ist für Zimmerei- und Holzbauunternehmen interessant, die sich diesen Markt erschließen und ihre Kapazitäten dafür ausbauen möchten.

Modul I – Durchführbarkeitsstudien

  1. Gefördert werden Durchführbarkeits- bzw. Machbarkeitsstudien für konkrete Gebäude, Liegenschaften oder Quartiere mit ihren bestehenden Gebäuden, die die technische, rechtliche und wirtschaftliche Machbarkeit einer Seriellen Sanierung an dieser untersuchen und die Ergebnisse in einer schriftlichen Studie zusammenfassen.
  2. Im Rahmen der Vorbereitung der in Modul II förderfähigen Entwicklungsvorhaben können auch Durchführbarkeits- bzw. Machbarkeitsstudien bezuschusst werden, in denen der Forschungs- und Entwicklungsaufwand quantifiziert und eine Abschätzung der hierfür notwendigen Kosten durchgeführt wird. Hier sind ausschließlich Fragestellungen zu untersuchen, die sich auf die Durchführbarkeit der Entwicklungsarbeit von neuen Komponenten der Seriellen Sanierung beziehen.

Modul II – Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte

  1. Die konkrete Forschungs- und Entwicklungsarbeit für serielle Sanierungskomponente 
    (Antragsteller = Hersteller)
  2. Die erprobende Anwendung von Komponenten der Seriellen Sanierung in Pilotprojekten (Antragsteller = Gebäudeeigentümer)

Voraussetzung für die Förderung in Modul II sind:

  • die Durchführung eines Monitorings der entwickelten Komponenten über eine Dauer von zwei Heizperioden
  • Nachweis zur wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel
  • Nachweis zur technischen und rechtlichen Umsetzbarkeit durch eine Durchführbarkeitsstudie oder einem gleichwertigen Nachweis

Modul III - Ergänzende Investitionsbeihilfen zum Aufbau von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten

Gefördert wird der Aufbau von Produktionskapazitäten zur seriellen Herstellung von Fassaden- und Dachelementen und damit verbundener Anlagen- und Gebäudetechnik, welche als Komponenten die Definitionen der Seriellen Sanierung erfüllen.

Als Aufbau von Produktionskapazitäten gilt

  1. die Errichtung einer neuen Betriebs-/Produktionsstätte,
  2. die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte oder
  3. die Anpassung einer Betriebsstätte an neue Produkte.
  • Förderfähig sind der Erwerb von Sachanlagen wie Bauten, technische Anlagen, Maschinen und anderer Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung.
  • Geförderte Betriebsstätten müssen eindeutig abgrenzbare Produktionsprozesse vorweisen, welche für die Komponenten zur Seriellen Sanierung notwendig sind.
  • Die geförderten Produktionskapazitäten sind mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu nutzen. Gefördert werden bis zu 20% der förderfähigen Kosten.


Weiterführende Links

Weitere Informationen zur Bundesförderung Serielles Sanieren mit einem FAQ sowie den entsprechenden Antragsformularen sind hier auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufbar.

Die KfW bietet ein kostenfreies Webinar speziell zum Thema der Förderung des „serSan“ Bonus und den Förderangeboten des Bundes am 28.2.2023 an. Hier können sich Interessenten zur Teilnahme am Webinar registrieren.



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Ansprechpartner Kommunikation

Rolando Laube
Telefon +49 (0) 30 20314-534
E-Mail: laube(at)fg-holzbau.de

Sibylle Zeuch
Telefon +49 (0) 30 20314-533
E-Mail: zeuch(at)fg-holzbau.de