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22.02.2022
Aktuelles zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Am 22. Februar 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wieder startet und neue Anträge für Sanierungsmaßnahmen bei der KfW gestellt werden können.
In der Pressemitteilung des BMWK zur BEG heißt es weiter: "Ab morgen, 22. Februar 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert.
Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022, 24:00 Uhr eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. In einem zweiten Schritt kann ab morgen auch die Sanierungsförderung wieder starten.
Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.
In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von rd. 9,5 Mrd. € bereitgestellt, die zur Abarbeitung der bis 23. Januar 2022, 24:00 Uhr gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40 Neubauförderung bestimmt sind und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern."
Auch die KfW hat "Aktuelle Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude" auf ihrer Website veröffentlicht.