Presseinformation

15.08.2024

Arbeitssicherheit: Einsatz von Anschlagmitteln im Holzbau

Beim Verwenden von Lastaufnahmemitteln unbedingt Betriebssicherheitsverordnung und Betriebsanleitungen der Hersteller beachten!

Um Arbeitsunfälle bei der Montage von Holzbauelementen zu vermeiden, müssen die geeigneten Lastaufnahmemittel verwendet werden. Dabei sind die Betriebssicherheitsverordnung und Betriebsanleitungen der Hersteller unbedingt einzuhalten. Beim Einsatz von Anschlagmitteln zur Montage von Holzbauelementen auf der Baustelle ist es wiederholt zu schweren und schwersten Unfällen gekommen. Derzeit sind drei tödliche Arbeitsunfälle bei der Verwendung von kraftschlüssigen Anschlagsmitteln bekannt. Besonders beim Einsatz von kraftschlüssigen Anschlagmitteln sind unbedingt die Betriebsanweisungen der Hersteller zu beachten.

Online Lern Sequenz zu Anschlagmittel im Holzbau

Als Reaktion auf die aktuellen Vorfälle und Berichte bezüglich des Themas Anschlagmittel im Holzbau  hat das Bildungszentrum Holzbau Baden-Württemberg eine Online Lern Sequenz (OLS) zu diesem Thema erstellt. Mit dieser Sequenz erhalten Auszubildende, Angestellte und Unternehmer die Möglichkeit, sich zum Thema zu informieren und in einer interaktiven Grafik die Auswirkungen des Neigungswinkels auf das Anschlagmittel zu verstehen.

Die Online Lern Sequenz ist abrufbar unter: 
Lastaufnahme- und Anschlagmittel

Lastaufnahmemittel: formschlüssige und kraftschlüssige Hebemittel

Bei Lastaufnahmemitteln (LAM) wird generell zwischen formschlüssigen und kraftschlüssigen Hebemitteln unterschieden. Dabei sind kraftschlüssig wirkende LAM all jene, bei denen die Last durch Magnet-, Saug- oder Reibungskräfte getragen wird. Formschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel tragen die Last ohne kraftschlüssige Komponenten, also ausschließlich über das Zusammenwirken der geometrisch abgestimmten Formen, zum Beispiel durch Umfassen oder Unterfassen.

Nach Auskunft der Berufsgenossenschaft Bau (BG BAU) werden häufig verwendete Anschlagmittel, wie zum Beispiel „Pick“ des Herstellers SIHGA und dem „PowerClamp“ des Herstellers Pitzl oder ähnliche Systeme als kraftschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel eingestuft.

DGUV informiert über Präventionsmaßnahmen

In der Regel 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) werden die bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammengestellt. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können (siehe https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3920).

Erläutert werden dort in Kapitel 2 die Begriffe Kraftschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel (2.4.) und Formschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel (2.5.). Kapitel 3 ist dem Thema Verantwortung und organisatorische Voraussetzungen für den Betrieb von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln und Kapitel 6 der Sicherung gegen Herabfallen der Last gewidmet.

In der Regel kann auf Baustellen der Gefahrenbereich, aufgrund im Versagensfall möglicher herumschlagender, segelnder oder abprallender Lasten, nicht ausreichend seitlich abgesichert werden. Daher wären beim Einsatz kraftschlüssiger Hebesysteme zusätzliche formschlüssige Lastaufnahmemittel (LAM) wie z.B. Tragegurte notwendig.

Betriebssicherheitsverordnung

Gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) sind beim Einsatz von Lastaufnahmemitteln die Regelungen im Anhang 2 „Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten“ einzuhalten. (siehe unter www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/BetrSichV.pdf, Seite 22 ff). Dabei ist insbesondere Punkt 2.5 zur Betriebssicherheitsverordnung zu berücksichtigen.

Ausdrücklich weist die BG BAU auf den Buchstabe g) hin, wonach kraftschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn der Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich der Last ausgeschlossen werden kann. Im Regelfall wird sich das auf Baustellen und in Betriebsstätten nur sehr schwer umsetzen lassen.

Beim Einsatz von Anschlagmitteln sind unbedingt die Betriebsanleitungen der Hersteller zu beachten. Diese geben vor, welche Punkte einzuhalten sind, damit das Lastaufnahmemittel sicher eingesetzt wird. Ferner weisen wir auf das Vorliegen einer Gefährdungsbeurteilung und die entsprechende Unterweisung der Mitarbeiter hin.



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Ansprechpartner Kommunikation

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Telefon +49 (0) 30 20314-534
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Sibylle Zeuch
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